AGB

matramed e.K. AGB

  1. Allgemeines, Geltungsbereich, Form

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von matramed Medizintechnik e.K. (im weiteren Verlauf matramed) gelten für die gesamten Geschäfte mit unseren Kunden ausschließlich; entgegenstehende abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, matramed hätte ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Dieses Zustimmungsbedürfnis gilt auch dann, wenn matramed in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

1.3. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher (§13 BGB) als auch Unternehmer (§14 BGB).

 1.4. Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. (Fax, E-Mail, Papier).

 

  1. Angebot und Geschäftsabschluss, Änderungsvorbehalt

2.1. Angebote der matramed erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, kann matramed dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen seit Zugang annehmen. Die Annahme kann durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden zustande kommen.

2.2. Unsere Kostenvoranschläge/Angebote, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte hieran stehen alleine uns zu.

2.3. matramed behält sich Änderungen bei der Ausführung der Leistung im Rahmen der handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen vor, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Insbesondere kann ein mitgeliefertes Peripheriegerät von dem im Vertrag bezeichneten Gerät abweichen, wenn dies nicht zu einer Änderung von Leistung oder Qualität des Hauptgerätes führt.

 

3. Lieferungen, Leistungszeit, Nichtverfügbarkeit der Leistung, Höhere Gewalt, Teilleistungen

3.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 3-4 Wochen ab Vertragsschluss.

 3.2. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist. Der Kunde darf die Annahme der Lieferung wegen unerheblichen Mängeln oder Abweichungen an Peripheriegeräten gemäß 2.3. nicht verweigern.

 3.3. Ist der Kunde Unternehmer, ist matramed bei Ereignissen höherer Gewalt berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wobei matramed dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigt. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die matramed nicht zu vertreten hat und durch die matramed die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, sowie behördliche Maßnahmen, die die Lieferung oder Leistung behindern. Dauert die Behinderung, welche von matramed nicht zu vertreten ist, länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass er an der noch ausstehenden Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung kein Interesse mehr hat. Ist eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde sich vom Vertrag insgesamt nur lösen, wenn er darüber hinaus nachweist, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.

 3.4 Für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung behält sich matramed das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wobei matramed dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigt und eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückerstattet.

 3.5. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch matramed setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.

 3.6. matramed ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen, -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

4.1. Die Preise von matramed verstehen sich – soweit nichts anderes vereinbart ist – frei Haus inklusive des Aufstellens und der Kosten für die Verpackung und deren Entsorgung. Ausgenommen hiervon sind Waren über 10 kg (z.B. Gerätewagen, Gelbehälter etc.). Bei der Lieferung von Ultraschall-Zubehör trägt der Käufer die Kosten für die Verpackung und den Versand. Im Fall der Versendung an Unternehmer wird matramed auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 4.2 Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Zugang der Rechnung und Lieferung der Ware ohne Abzug fällig. Ist der Kunde Unternehmer, ist matramed jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt wird spätestens mit der Auftragsbestätigung erklärt. Für nach Fälligkeit der Rechnung erforderliche Mahnungen wird je Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 € fällig.

 4.3. matramed ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist matramed berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 4.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn matramed über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

 4.5. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Gerät der Kunde in Verzug, so ist matramed berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an von einem Kunden, der Verbraucher ist, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, von einem Kunden, der Unternehmer ist, 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines durch den Verzug eingetretenen höheren Schadens durch matramed sind zulässig.

 4.6. Wenn matramed Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunde in Frage stellen, insbesondere wenn dieser seine Zahlungen einstellt, so ist matramed berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat.

 4.7. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von matramed anerkannt ist.

 

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur insoweit, wie der geltend gemachte Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag herrührt.

 

4.8. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Vollmacht von matramed berechtigt.

 

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. matramed behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrags vor. Ist der Kunde Unternehmer, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer.

 5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes – sowie Miet- und Demogeräte – pfleglich zu behandeln, insbesondere vor Schlägen, Stößen und mechanischer Belastung zu schützen und trocken und staubfrei in geschlossenen Räumen zu lagern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Bei Demo- und Mietgeräten geht die Haftung mit der Übergabe auf den Kunden über.

 5.3. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die im Eigentum von matramed stehende Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt zur Sicherung des Zahlungsanspruchs von matramed schon jetzt alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an matramed ab. matramed nimmt diese Abtretung an. Der Kunde darf diese an matramed abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für matramed einziehen, solange matramed diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht der matramed, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird matramed die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. matramed ist berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen sind, unbeschadet der Ziffer 6.5., solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.

 5.4. Bei Pfändungen, sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde matramed unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, matramed die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den matramed entstandenen Schaden.

 5.5. Der Kunde hat matramed unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde.

 5.6. Ist der Kunde Unternehmer, darf der Kunde die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an matramed ab. matramed nimmt diese Abtretung an. Der Kunde darf diese an matramed abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für matramed einziehen, solange matramed diese Ermächtigung nicht widerruft. Das Recht der matramed, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings wird matramed die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sofern sich der Kunde jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, kann matramed vom Kunden verlangen, dass dieser matramed die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und matramed alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die matramed zur Geltendmachung der Forderungen benötigt.

5.7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – ist matramed berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

5.8. matramed wird Sicherungsrechte auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit deren realisierbarer Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung von matramed um 10 % übersteigt.

 

 

 6. Gefahrübergang, Transportversicherung, Abnahmeverzug

6.1. Lieferungen durch matramed an Unternehmer erfolgen ab Lager Bexbach. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist matramed berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 75 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

6.2. Ist der Kunde Unternehmer, geht im Fall der Versendung an den Kunden die Gefahr auf den Kunden über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch matramed. Transportschäden sind matramed sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

6.3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache – auch beim Versendungskauf – erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.

6.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist.

 

 

7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen

7.1.  Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist i) im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (dingliche Rechte Dritter), bei Rückgriffsansprüchen nach § 478 Abs. 1 BGB (Unternehmerregress), bei Rückgriffsansprüchen nach § 445 BGB (Lieferantenregress) sowie bei Arglist; ii) für Schadensersatzansprüche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.2. Etwaige von matramed gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Ziffer 8.1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen.

7.3. Ist der Kunde Unternehmer, leistet matramed für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. matramed ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die Verbraucher bleibt.

7.4  Offenkundige Sachmängel (einschließlich Schäden an der Verpackung und Mengenabweichungen) sind unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Lieferung beim Kunden schriftlich zu rügen. Verdeckte Sachmängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Lieferung in Ansehung des Sachmangels als genehmigt.

7.5.  Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht i) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, ii) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, iii) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder iv) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Jedoch ist die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird. Soweit die Haftung von matramed ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Unterlieferanten und Erfüllungsgehilfen von matramed bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Kunden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.6. Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Gerätedokumentation, ist matramed lediglich zur Lieferung eines mangelfreien Produkthandbuches verpflichtet

7.8. Schadensersatzansprüche gegenüber matramed sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn irgendwelche Bestandteile der Anlage ohne schriftliche Genehmigung von matramed vom Kunden verändert oder ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Verschleißteile, sowie für den Fall anderer – uns nicht zuvor genannter – Verwendungszwecke, welche von dem betriebsüblichen Anwendungsbereich abweichen.

7.9. Schadensersatzansprüche, die dadurch entstehen, dass die Anwendung der Hard- und Software-Produkte in Schutzrechte Dritter eingreift, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7.10. Ansprüche wegen Mängeln gegen matramed stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

 

 

8.Ersatzteile

Als Ersatzteile kann matramed erforderlichenfalls auch geprüfte Gebrauchtteile oder an deren Stelle andere funktionserhaltende technische Lösungen anbieten. 

 

 

9. Anwendersoftware

Wird dem Kunden mit unseren Lieferungen Anwendersoftware zur Verfügung gestellt, so wird ihm hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf den mitgelieferten Produkten, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen. Eine Kopie der Software darf nur zu Sicherungszwecken erfolgen, jegliche Änderungen an der Software sind verboten. Das Nutzungsentgelt für die Software ist im Kaufpreis enthalten. Updates werden gesondert berechnet. 

 

 

10. Aufstellung und Kundendienst

10.1. Aufstellung und Kundendienst werden durch matramed oder von durch matramed vermittelten autorisierten Fachfirmen durchgeführt.

10.2. Vor Anlieferung von Ultraschallgeräten hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich, die baulichen Voraussetzungen gegeben, ausreichende Räumlichkeit, ausreichende Be- und Entlüftung, ein für Laufrollen und das Gewicht des Gerätes geeigneter Boden, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens sowie die notwendigen Elektroanschlüsse vorhanden, ausreichend gegenüber Feuchtigkeit und Sole geschützt, gegenüber dem übrigen Praxisbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche des Gerätes abgeschirmt ist bzw. sind.

10.3. Erschwernisse bei der Anlieferung und Aufstellung von Ultraschallgeräten können gesondert in Rechnung gestellt werden, ebenso alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn bei Anlieferung am Tage des vereinbarten Aufstellungstermins die unter Ziffer 11.2. genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.

10.4. Ersatzteile und Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, müssen vom Kunden gesondert bezahlt werden.

10.5. Wird im Fall von Reparaturen der Kostenanschlag um bis zu 8% (der Gesamtsumme) überschritten, so ist dies unschädlich und entspricht der handelsüblichen Praxis. Sollten die Kosten den Kostenanschlag um mehr als 8% übersteigen, wird matramed den Kunden hierüber informieren und muss diesbezüglich einen erneuten Auftrag des Kunden erhalten.

 

 

11. ElektroG

Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Ebenso wird durch unsere Lieferung der jeweilige Hersteller des Produkts von der Entsorgungs- und Rücknahmepflicht befreit. 

 

 

12. Sonstiges

12.1. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Zweibrücken Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (CISG) sind ausgeschlossen.

12.3. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt
Stand März 2020

Als Ultraschallexperten mit langjähriger Erfahrung in der Medzintechnik erhalten Sie bei uns eine Vielzahl an Services – von der Anwenderschulung bis zum Ersatzgerät bei Reparaturfällen. Zu unseren Dienstleistungen zählen unter anderem:

  • Anwenderspezifische Systemkonfiguration vor Auslieferung.
  • Einweisung nach MPG durch fortlaufend geschultes Personal erfolgt bei Ihnen vor Ort
  • Anwenderschulungen
  • Bei technischen Problemen versuchen wir diese schnellstmöglich zu beheben.
  • Bei längeren Ausfallzeiten aufgrund Ersatzteilbeschaffung sind wir bemüht Ihnen ein Ersatzgerät zur Verfügung zu stellen.
  • STK, MTK Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen (STKs gem. MPG, bzw. MedGV) sowie von messtechnischen Kontrollen (MTKs).
  • Erstellung von Gerätebüchern
  • Fortbildung für Ärzte

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